Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SimpleNet OG

§ 1 Definitionen

1.1. „SimpleNet“ bezeichnet die SimpleNet OG.

1.2. „Auftraggeber“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person oder Personengemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit, der gegenüber SimpleNet als Verkäufer, Vermieter, Leasinggeber, Verleiher oder Erbringer einer sonstigen Dienstleistung auftritt bzw. sich anbietet.

1.3. „Hardwarekomponente“ bezeichnet einen selbständig erhältlichen Teil der Hardware.

1.4. „Softwarekomponente“ bezeichnet einen selbständig erhältlichen Teil der Software.

1.5. „IT-Komponente“ bezeichnet einen selbständig erhältlichen Teil der Hard- oder Software.

§ 2 Vertragszweck

2.1. Der Auftraggeber beabsichtigt, die im Auftrag bzw. in der Auftragsbestätigung näher beschriebenen IT-Komponenten und/oder Dienstleistungen zu erwerben, zu gebrauchen und/oder in Anspruch zu nehmen.

2.2. Dem Auftraggeber sind die Funktionsmerkmale der wesentlichen IT-Komponenten bekannt. Er trägt das Risiko, dass diese Komponenten seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen und zur Abdeckung seiner Erfordernisse ausreichen. Bei Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsabschluss durch SimpleNet beraten zu lassen. Die Warnpflicht nach § 1168a ABGB wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Nach Vertragsabschluss sind vom Auftraggeber gewünschte Beratungsleistungen gesondert zu beauftragen und werden gesondert verrechnet.

2.3. Die Verantwortung für die Anpassung oder Installation und für die Benützung der IT-Komponenten, für die damit erzielten Ergebnisse und für die zur Erzielung dieser Ergebnisse notwendige Auswahl der IT-Komponenten liegt beim Auftraggeber. Der Auftraggeber ist ferner für die Auswahl und den Gebrauch von Software, Hardware und Leistungen verantwortlich, die nicht von SimpleNet stammen bzw. erbracht werden.

§ 3 Rechtsgrundlagen für das Vertragsverhältnis

3.1. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen SimpleNet und dem Auftraggeber richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von SimpleNet angenommenen Auftrages und/oder einer von SimpleNet ausgestellten Auftragsbestätigung, allfälligen besonderen schriftlichen Vereinbarungen, den gegenständlichen AGB sowie den gesetzlichen Bestimmungen, soweit diese nicht im Widerspruch zu den vorgenannten Rechtsgrundlagen stehen. Bei Widersprüchen zwischen einer Sondervereinbarung und dem Auftrag, der Auftragsbestätigung oder den gegenständlichen AGB, gilt die Sondervereinbarung. Bei Widersprüchen zwischen dem Auftrag und der Auftragsbestätigung gilt die Auftragsbestätigung, bei Widersprüchen zwischen dem Auftrag bzw. der Auftragsbestätigung und den gegenständlichen AGB gilt der Auftrag bzw. die Auftragsbestätigung.

3.2. Die AGB gelten für alle Leistungen, die SimpleNet gegenüber dem Auftraggeber erbringt. Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte als vereinbart, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers kommen auf die Geschäftsbeziehungen zwischen SimpleNet und dem Auftraggeber nicht zur Anwendung.

3.3. SimpleNet ist berechtigt, die AGB mit Wirkung auch für das gegenständliche Vertragsverhältnis zu ändern. Änderungen wird SimpleNet dem Auftraggeber schriftlich mitteilen. Wenn der Auftraggeber der Änderung nicht binnen 3 Wochen mittels eingeschriebenen Briefes widerspricht, gilt dies als Zustimmung zur Änderung der AGB. Auf diese Rechtsfolgen der Nichtäußerung wird SimpleNet den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung hinweisen. Die jeweils aktuellen AGB können unter der Internetadresse „https://www.simplenet.at/agb.html“ eingesehen werden.

§ 4 Vorvertragliche Aufklärung

4.1. SimpleNet hat den Auftraggeber über die möglichen Risiken im Zusammenhang mit einem IT-Projekt im Allgemeinen und mit dem vertragsgegenständlichen Projekt im Besonderen ausreichend informiert.

4.2. Der Auftraggeber erklärt, dass die von ihm an SimpleNet vor Abschluss des gegenständlichen Rechtsgeschäfts erteilten Informationen über die für die Projektdurchführung relevanten Besonderheiten des Unternehmens bzw. dessen EDV-Struktur vollständig sind und vom Auftraggeber auf ihre Richtigkeit überprüft wurden.

§ 5 Vertragsabschluss

5.1. Ein Vertragsabschluss zwischen SimpleNet und dem Auftraggeber erfolgt ausschließlich im Wege der Annahme eines vom Auftraggeber abgegebenen Anbots durch SimpleNet. Alle Anbote bzw. Lösungsvorschläge von SimpleNet sind unverbindlich, sofern nicht im Anbot selbst etwas anderes bestimmt ist. Nimmt der Auftraggeber einen von SimpleNet erstatteten schriftlichen Lösungsvorschlag an, so gilt dies als Vertragsanbot an SimpleNet zu den im Lösungsvorschlag enthaltenen Bedingungen. Der Auftraggeber bleibt an ein Anbot für mindestens 4 Wochen gebunden.

5.2. Sowohl das Anbot (der Auftrag) durch den Auftraggeber als auch die Annahme durch SimpleNet erfolgen vorbehaltlich Pkt 5.3. schriftlich.

5.3. In Ausnahmefällen kann der Auftraggeber das Anbot an SimpleNet auch mündlich, telefonisch oder per e-mail stellen. Ebenso kann SimpleNet das Anbot des Auftraggebers durch tatsächliche Leistungserbringung (z.B. Eröffnung des Internet-Zugangs oder Bekanntgabe von User- Login und Passwort oder Errichtung eines Web-Space) annehmen.

5.4. SimpleNet ist ermächtigt, einzelne Rechte und Pflichten oder den gesamten Vertrag an einen geeigneten Dritten zu überbinden.

§ 6 Leistungen von SimpleNet

6.1. SimpleNet ist zur Lieferung und/oder Installation der IT-Komponenten sowie zur Erbringung von Dienstleistungen in der Art und in dem Umfang verpflichtet, wie es sich aus dem Auftrag bzw. der Auftragsbestätigung oder allfälligen schriftlichen Sondervereinbarungen ergibt. Die Lieferung von Softwarekomponenten erfolgt ausschließlich im Maschinencode (also nicht im Sourcecode), sofern sich aus dem Auftrag bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Eine Dokumentation ist nur dann zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

6.2. Die Durchführung der Leistungen erfolgt, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus der Natur der Leistung ergibt, an dem von SimpleNet festgelegten Ort innerhalb der normalen Arbeitszeit von SimpleNet. Die Auswahl der die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiter obliegt SimpleNet. Für die Erbringung der Leistungen ist SimpleNet auf eigenes Risiko berechtigt, auch andere Unternehmen heranzuziehen.

6.3. Die Leistungen aus diesem Vertrag sind teilbar und separat abzunehmen. Ebenso wenig besteht eine Zusammengehörigkeit der unter diesem Vertrag von SimpleNet zu erbringenden Leistungen mit Leistungen von SimpleNet aufgrund anderer Verträge.

6.4. Die von SimpleNet an den Auftraggeber verkauften Waren (Hard- und Software) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller von SimpleNet erbrachten Leistungen im Eigentum von SimpleNet. Die für die Einrichtung und den Betrieb einer Funkanbindung an das Internet (Internet Access) erforderliche Hard- und Software (Equipment) wird dem Auftraggeber für die Dauer des Vertrags unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

§ 7 Preise und Zahlungsmodalitäten

7.1. Sofern im Auftrag bzw. in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wird, gelten die dort angeführten Preise. In den Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen (zB Telefonleitungen) vom Auftraggeber bis zum Einwahlknoten von SimpleNet.

7.2. Sollten sich die Lohn- und Materialkosten oder die von SimpleNet zu entrichtenden Abgaben bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist SimpleNet berechtigt, die Preise im Ausmaß von maximal 10% anzupassen.

7.3. Periodisch verrechenbare Entgelte wie Mietzinse oder Entgelte für Provider- oder sonstige Dienstleistungen können von SimpleNet durch schriftliche Benachrichtigung des Auftraggebers unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten geändert werden. Die Änderung tritt am ersten Tag der in der Benachrichtigung genannten Verrechnungsperiode in Kraft. In einem solchen Fall kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis ungeachtet des von ihm abgegebenen Kündigungsverzichts (Pkt 12.8.) unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Letzten eines Monats kündigen.

7.4. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung sind die Zahlungen für die von SimpleNet erbrachten Dienstleistungen sowie für die Lieferung von Soft- und Hardware prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Periodisch verrechenbare Entgelte sind jeweils am Monatsersten für die Dauer eines Monats im Vorhinein zu entrichten.

7.5. Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu zahlen. Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, für jedes Mahnschreiben eine Pauschalgebühr von EUR 25,00 zu entrichten sowie allfällige Kosten des Einschreitens von Inkassounternehmen und/oder Anwälten zu tragen. Wenn der Auftraggeber mit der Zahlung eines periodisch anfallenden Entgelts in Verzug gerät, so ist SimpleNet nach erfolgloser Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist berechtigt, das Vertragsverhältnis durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung aufzulösen (siehe auch unter Pkt 12.9.3.). Weiters behält sich SimpleNet das Recht vor, Internetdienste bis zur vollständigen Zahlung durch den Auftraggeber ohne Vergütung auszusetzen.

7.6. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter unvollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten. Der Auftraggeber ist ferner nicht berechtigt, mit offenen Forderungen gegenüber SimpleNet aufzurechnen.

7.7. Zusatzleistungen werden nach der zum Zeitpunkt ihrer Erbringung gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Ebenso werden allfällige Vertragsgebühren vom Auftraggeber getragen und diesem gesondert verrechnet.

7.8. Bei Leistungen, die in den Geschäftsräumen von SimpleNet erbracht werden können, jedoch auf Wunsch des Auftraggebers ausnahmsweise bei diesem erbracht werden, trägt der Auftraggeber die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Erbringung der Leistung beauftragten Personen. Erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers oder aufgrund besonderer Umstände, die dies erforderlich machen, eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, so werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

7.9. Ist der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Mitwirkungsobliegenheiten säumig, so werden die sich daraus ergebenden Stehzeiten als Arbeitszeit verrechnet.

7.10. Sofern sich aus dem Auftrag bzw. der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt, sind die darin enthaltenen Preise ohne Umsatzsteuer angegeben.

§ 8 Nebenleistungen des Auftraggebers

8.1. Der Auftraggeber verwirklicht die Voraussetzungen für die Einrichtung (Installation) der zu liefernden IT-Komponenten. Er unterstützt SimpleNet im erforderlichen Umfang und unentgeltlich, z.B. durch Bereitstellung von Mitarbeitern, Arbeitsräumen, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen sowie durch Mitwirkungen bei Spezifikationen, Tests, Abnahmen, usw.

8.2. Der Auftraggeber hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass für alle Fragen betreffend die Durchführung des Vertrages von seiner Seite eine geeignete Person zur Verfügung steht.

8.3. Für den Fall, dass die IT-Komponenten ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten, trifft der Auftraggeber Vorkehrungen z.B. durch Datensicherung und stichprobenweise Überprüfungen der Ergebnisse. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass insbesondere während der Gewährleistungsfrist Störungen an den von SimpleNet gelieferten Komponenten sofort nach Erkennbarkeit gemeldet werden.

8.4. Der Auftraggeber hat die zur Aufstellung der Hardware vorgesehenen Räumlichkeiten spätestens eine Woche vor dem Liefertermin entsprechend den vereinbarten Richtlinien auszustatten und die notwendigen Rechnersysteme für die Installation der Software bereitzustellen. Der Auftraggeber hat ferner allenfalls erforderliche Genehmigungungen durch eine Behörde und/oder den Hauseigentümer bzw. Vermieter selbst einzuholen und hält SimpleNet diesbezüglich schad- und klaglos.

§ 9 Gewährleistung

9.1. Die Gewährleistung für die vertragsgegenständlichen Leistungen wird hiermit auf wesentliche Mängel beschränkt.

9.2. SimpleNet übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software jederzeit fehlerfrei funktioniert und/oder mit anderen Programmen des Auftraggebers zusammenarbeitet. Für Anforderungen des Auftraggebers, die über den ordnungsgemäßen Gebrauch der Hard- bzw. Software hinausgehen, leistet SimpleNet keine Gewähr, sofern die Erfüllung dieser Anforderungen nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt gemacht wurde. Vereinbarte Leistungen an vom Auftraggeber beigestellter Hard- und Software (z.B. Installationen, Funktionserweiterungen, etc.) erbringt SimpleNet in dem Ausmaß, das unter dem vom Auftraggeber beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. Die Gewähleistung ist ausgeschlossen, wenn an den IT-Komponenten vom Auftraggeber oder von Dritten Reparaturen oder Änderungen vorgenommen wurden. Für Software, die als „Public domain“, „Freeware“ oder „Shareware“ klassifiziert ist, übernimmt SimpleNet keine wie immer geartete Gewähr.

9.3. Der Auftraggeber hat die Leistungen unverzüglich nach deren Erbringung durch SimpleNet auf allfällige Mängel zu untersuchen und SimpleNet gegebenenfalls unverzüglich Anzeige zu erstatten („Rügeobliegenheit“). Die rechtswirksame Wahrnehmung der Rügeobliegenheit setzt weiters voraus, dass der Auftraggeber die behaupteten Mängel auf Verlangen von SimpleNet zeigt bzw. vorführt.

9.4. Soweit nicht ein unbehebbarer Mangel vorliegt, ist die Gewährleistung auf Verbesserung beschränkt, die nach freier Wahl von SimpleNet durch Reparatur, Austausch der mangelhaften Sache oder Nachtrag des Fehlenden erfolgt.

§ 10 Haftung

10.1. SimpleNet haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Beweislast für ein Verschulden von SimpleNet trifft den Auftraggeber.

10.2. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung der IT-Komponenten oder der behördlichen Zulassungsbedingungen durch den Auftraggeber oder seine Leute ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen. Ebenso ist die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn an den IT-Komponenten Reparaturen oder Änderungen vom Auftraggeber oder von Dritten vorgenommen wurden. SimpleNet haftet ferner nicht für Schäden, die auf Handlungen Dritter, höhere Gewalt (z.B. Feuer- und Wasserschäden, direkter oder indirekter Blitzschlag, Sturm und Unwetter) oder Einwirkungen durch vom Auftraggeber angeschlossene Geräte zurückzuführen sind.

10.3. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie für Sachschäden im Sinne des § 9 Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen.

10.4. Die Haftung von SimpleNet für allfällige Schäden ist gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit EURO 5.000,00 beschränkt.

10.5. Der Auftraggeber haftet für die Verletzung von Rechten an der vertragsgegenständlichen Software sowie für die unzulässige Dekompilierung auch bloß einzelner Software- Komponenten (siehe Pkt 11.). In all diesen Fälle leistet der Auftraggeber SimpleNet bzw. verletzten Dritten volle Genugtuung.

§ 11 Nutzung der Software durch den Auftraggeber

11.1. Alle Rechte an den vertragsgegenständlichen Softwarekomponenten stehen SimpleNet bzw. dessen Lizenzgebern zu. Ohne das vorherige schriftliche Einverständnis von SimpleNet ist daher der Auftraggeber insbesondere nicht berechtigt, die Software, Datenbanken, graphische Gestaltungen oder sonstige Sachen, an denen Rechte von SimpleNet oder Dritter bestehen, zu vervielfältigen, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder auf einer anderen als der vereinbarten Hardware zu benutzen, sofern nichts anderes vereinbart ist oder sich zwingend aus der Natur des Auftrags ergibt.

11.2. SimpleNet räumt dem Auftraggeber Nutzungsrechte an der Software nur in dem für die Erfüllung des konkreten Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang ein. Durch den gegenständlichen Vertrag erwirbt der Auftraggeber lediglich eine Werknutzungsbewilligung. Damit erhält der Auftraggeber lediglich das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts zu eigenen Zwecken für die vereinbarte Hardware am vereinbarten Aufstellungsort und im vereinbarten Ausmaß zu nutzen. Durch eine allfällige Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung oder bei der benutzerspezifischen Anpassung der Software erwirbt der Auftraggeber keine Rechte, die über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung hinausgehen.

11.3. Jede Verletzung dieser Rechte von SimpleNet stellt eine Verletzung wesentlicher Vertragsbestimmungen dar und zieht Unterlassungs- sowie Schadenersatzansprüche nach sich (zu letzteren siehe unter Pkt 10.). SimpleNet ist ferner berechtigt, die Nutzungsrechte des Auftraggebers an den Softwarekomponenten durch schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung zu beenden. Davon unberührt bleibt das Recht von SimpleNet, das gesamte Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund nach Pkt 12.9. aufzulösen.

11.4. Für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber die Anfertigung von Software-Kopien unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot von SimpleNet oder Dritter enthalten ist und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diesen Kopien unverändert mitübertragen werden.

11.5. Sollte für die Herstellung der Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, so hat dies der Auftraggeber SimpleNet mitzuteilen. Eine Dekompilierung durch den Auftraggeber ist nur zulässig, wenn SimpleNet eine Offenlegung der Schnittstellen ablehnt. In diesem Fall dürfen die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität verwendet werden. Im Fall unzulässiger Dekompilierung hat SimpleNet Anpruch auf Schadenersatz.

11.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, durch angemessene Vorkehrungen und Weisungen die Einhaltung der ihm in Pkt 11. auferlegten Pflichten durch seine Mitarbeiter und sonstige Dritte sicherzustellen.

§ 12 Zusätzliche Bestimmungen für die Erbringung von

Internetdiensten

12.1. Die IT-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeiten. Die Benutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber.

12.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Etikette für die Nutzung des Internet („netiquette“) einzuhalten. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, seine Benutzerdaten (insbesondere Benutzerkennung und Passwort) geheimzuhalten und jeden Verdacht auf Missbrauch seiner Benutzerdaten SimpleNet schriftlich oder per E-Mail zu melden. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Benutzerdaten entstehen.

12.3. Die Nutzung der durch SimpleNet bereitgestellten Internetdienste durch Dritte ist untersagt, sofern nicht die vorherige ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von SimpleNet erteilt wird.

12.4. Auch bei der Erbringung von Internetdiensten strebt SimpleNet höchstmögliche Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit an. Aufgrund der bekannten Unzuverlässigkeit des Internet sowie der technischen Besonderheiten einer Funknetzanbindung (Aufstellung der Funkantennen an exponierten Orten) übernimmt jedoch SimpleNet keine Gewähr dafür, dass diese Internetdienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Sollten jedoch die Internetdienste von SimpleNet über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden nicht verfügbar sein, dann verlängert sich der Nutzungszeitraum bei Vorauszahlung um diesen Zeitraum bzw. werden bei anderen Abrechnungsformen keine Entgelte für diese Zeit verrechnet. Ausgenommen sind Störungen, die im öffentlichen Fernmeldenetz zwischen dem Auftraggeber und SimpleNet auftreten sowie Störungen, die im nicht von SimpleNet betriebenen nationalen oder internationalen Netzbereich auftreten. Ebenfalls ausgenommen sind Fälle, in denen SimpleNet die Internetdienste wegen Zahlungsverzugs des Auftraggeber (Pkt 7.5.) oder wegen Verdachts auf eine strafbare Handlung des Auftraggebers oder bei Gefahr eines unmittelbaren oder mittelbaren Vermögensschadens für SimpleNet (Pkt 12.6.) vorübergehend aussetzt.

12.5. SimpleNet haftet nicht für den Inhalt, Richtigkeit oder Vollständigkeit von übermittelten Daten oder abgefragten Daten, die durch Dienste von SimpleNet zugänglich sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich bei der Nutzung der Internetdienste und Datenleitungen an die gültigen Rechtsvorschriften zu halten. SimpleNet behält sich das Recht vor, den Zugang zu bestimmten Websites zu sperren, sofern durch den Zugriff auf diese Websites Rechtsvorschriften verletzt würden. Wird der Auftraggeber aus der Verwendung

der von SimpleNet bereitgestellten Internetdienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen, so hat er SimpleNet unverzüglich und vollständig darüber zu informieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, SimpleNet von jedem Schaden freizuhalten, der durch die vom Auftraggeber in Verkehr gebrachten Daten entsteht, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung (§§ 111, 115, 152 StGB), durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB).

12.6. Der Auftraggeber haftet dafür, dass von seinem an das Netz von SimpleNet angeschlossenen Rechner keine schädlichen Netzaktivitäten ausgehen. Außerdem darf der Auftraggeber den zur Verfügung gestellten Anschluss nicht dazu verwenden, andere User bzw. die Netzintegrität zu beeinträchtigen. SimpleNet behält sich vor, bei Beeinträchtigung anderer User aufgrund übermäßiger Beanspruchung der Netzwerkkapazität durch einzelne User einzuschreiten. Sollte der Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen von SimpleNet diese AGB oder andere Rechtsvorschriften übertreten, so hält er SimpleNet gegenüber sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter schad- und klaglos. Weiters behält sich SimpleNet das Recht vor, bei Verdacht einer strafbaren Handlung des Auftraggebers oder bei Gefahr eines unmittelbaren oder mittelbaren Vermögensschadens für SimpleNet die betroffenen Internetdienste bis zur Klärung der Sachlage bzw. bis zur rechtswirksamen Auflösung des Vertragsverhältnisses ohne Vergütung auszusetzen.

12.7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Nutzung der vertragsgegenständlichen Internetdienste folgende Bestimmungen zu beachten: Die Internetdienste dürfen nicht zur Verbreitung von Werbe- und Promotionmaterial („Spamming“) genutzt werden. Ebenso sind Kettenbriefe untersagt. Ferner muß der Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen und mit all den ihm zumutbaren Mitteln versuchen, die Verbreitung von Computerviren über die Internetdienste von SimpleNet zu verhindern. Außerdem hat der Auftraggeber Sorge dafür zu tragen, dass die vereinbarten Datenmengen nicht überschritten werden.

12.8. Vorbehaltlich Pkt 14. können Vertragsverhältnisse über die Erbringung von Internetdiensten nur durch ordentliche oder ausserordentliche Kündigung sowie durch einvernehmliche Auflösung beendet werden. Grundsätzlich kann jede der beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zu jedem Monatsletzten kündigen. Der Auftraggeber verzichtet jedoch für die ersten 12 Monate oder für die im Auftrag/der Auftragsbestätigung festgelegte Zeit auf die Ausübung seines Kündigungsrechts. Eine zeitwidrige Kündigung ist rechtsunwirksam, sofern nicht der andere Vertragsteil hierzu seine ausdrückliche und schriftliche (auch nachträgliche) Genehmigung erteilt.

12.9. SimpleNet ist zur einseitigen schriftlichen Auflösung des Vertragsverhältnisses mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn einer der folgenden wichtigen Gründe vorliegt:

12.9.1. bei Tod des Kunden oder bei Liquidation einer juristischen Person;

12.9.2. wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Konkursverfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;

12.9.3. wenn der Auftraggeber mit der Zahlung des Entgelts in Verzug ist und eine Mahnung unter Setzung einer 2-wöchigen Nachfrist erfolglos bleibt;

12.9.4. wenn der Auftraggeber die von SimpleNet bereitgestellten Dienste missbräuchlich verwendet (zB durch Überschreiten der vereinbarten Datenmenge) oder hierzu der begründete Verdacht besteht;

12.9.5. wenn der Auftraggeber sonstige wesentliche Vertragsbestimmungen verletzt;

12.9.6. wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen durch SimpleNet aus Gründen, die von SimpleNet nicht zu vertreten sind, nicht mehr oder nicht mehr mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln erbracht werden können (zB wegen Aufgabe eines Funkstandortes);

12.10. Der Auftraggeber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung nur dann auflösen, wenn SimpleNet wesentliche Bestimmungen des Vertrages verletzt und auch nach Aufforderung und schriftlicher Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen nicht dazu bereit ist, sich vertragskonform zu verhalten.

§ 13 Datenschutz und Datensicherheit

13.1. Für den vertragsgegenständlichen Zweck verarbeitet und übermittelt (iSd § 4 DSG) SimpleNet im Rahmen der Leistungserbringung Inhaltsdaten (iSd § 87 Abs 3 Z 6 TKG), Vermittlungsdaten (iSd § 87 Abs 3 Z 5 TKG) sowie Stammdaten (iSd § 87 Abs 3 Z 4 TKG). Diese Verarbeitung und Übermittlung erfolgt unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

13.2. Der Auftraggeber stimmt zu, dass Vermittlungsdaten (iSd § 87 Abs 3 Z 5 TKG) für Zwecke der Verrechnung von Entgelten und des Marketings eigener Telekommunikationsdienste verwendet werden.

13.3. Stammdaten iSd § 87 Abs 3 Z 4 TKG werden nach Beendigung der Rechtsbeziehung mit dem Auftraggeber gelöscht, sofern sie nicht für Entgeltverrechnung, Bearbeitung von Beschwerden oder die Erfüllung von gesetzlichen Verpflichtungen weiter benötigt werden.

13.4. Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass für die Bonitätsprüfung oder das Inkasso benötigte Daten des Auftraggebers an Gläubigerinstitute, Rechtsanwälte und Inkassoinstitute übermittelt werden dürfen.

13.5. Inhaltsdaten iSd § 87 Abs 3 Z 6 TKG werden nur gespeichert, sofern und solange dies für die Erbringung des Internetdienstes erforderlich ist.

§ 14 Allgemeine Bestimmungen über die Beendigung des

Vertragsverhältnisses

14.1. SimpleNet ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn

14.1.1 die Erbringung der Leistung aus Gründen, für welche SimpleNet kein Verschulden trifft, unmöglich wird;

14.1.2. der Auftraggeber trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist seinen Mitwirkungsobliegenheiten nicht nachkommt;

14.1.3. Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstanden sind, und dieser auf Verlangen von SimpleNet weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung oder Leistung eine angemessene Sicherstellung erbringt;

14.1.4. Wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird.

14.2. Der Rücktritt kann aus obigen Gründen auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der vereinbarten Leistung erklärt werden.

14.3. Ungeachtet allfälliger Schadenersatzansprüche von SimpleNet sind im Falle eines Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und vom Auftraggeber zu bezahlen. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung oder Leistung vom Auftraggeber noch nicht übernommen wurde.

14.4. Für den Fall, dass der Auftraggeber aus Gründen, für die SimpleNet kein Verschulden trifft, vom Vertrag zurücktritt, gilt eine Vertragsstrafe in der Höhe von 20% des Nettoauftragswertes als vereinbart. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens durch SimpleNet bleibt davon unberührt. Das richterliche Mäßigungsrecht wird ausgeschlossen.

§ 15 Rückstellungverpflichtungen bei Vertragsbeendigung

15.1. Bei Beendigung des Vertrags ist der Auftraggeber ohne vorherige Aufforderung verpflichtet, sämtliche von SimpleNet gelieferte Hard- und Software an SimpleNet binnen 14 Tagen zurückzustellen, sofern er nicht daran vertragsgemäß Eigentum erworben hat.

15.2. Für den Fall, dass der Auftraggeber der Pflicht zur Rückstellung des für die Einrichtung und den Betrieb einer Funkanbindung an das Internet (Internetconnect) erforderliche Equipments (siehe Pkt 6.4.) nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt, wird eine Vertragsstrafe in der Höhe von EUR 2.500,00 vereinbart. Das richtlicherliche Mäßigungsrecht ist ausgeschlossen.

15.3. Bei Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber ferner alle Kopien der Softwarekomponenten zu löschen, alle Datenträger und Unterlagen zurückzugeben und schriftlich die Beendigung der Nutzung der Software zu erklären.

§ 16 Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der rechtsunwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der rechtsunwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

§ 17 Änderungen des (Firmen)Namens, der Anschrift, der Telefonnummer oder der E-Mail-Adresse

Der Auftraggeber hat SimpleNet Änderungen des (Firmen)Namens, der Anschrift, der Telefonnummer und der EMail- Adresse unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Bis zum Erhalt einer derartigen Änderungsmeldung kann SimpleNet schriftliche Mitteilungen dem Auftraggeber an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift bzw. E-Mail-Adresse unter dem zuletzt bekanntgegebenen (Firmen)Namen rechtswirksam zustellen.

§ 18 Schriftform für Mitteilungen des Auftraggebers an SimpleNet

Alle dieses Vertragsverhältnis betreffende Erklärungen oder Mitteilungen des Auftraggebers haben schriftlich an die Geschäftsanschrift von SimpleNet zu erfolgen.

§ 19 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Binnenrecht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPRG und des EVÜ.

§ 20 Sonderbestimmungen für Verbraucher iSd KSchG

20.1 Für Verbraucher iSd KSchG gelten ebenfalls die Bestimmungen dieser AGB, sofern und soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.

20.2. Pkt 7.2. (Preisanpassung) gilt für Verbraucher nicht.

20.3. Pkt 7.6. (Zurückbehaltung, Aufrechnung) gilt mit der Maßgabe, dass dem Verbraucher das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht sowie das gesetzliche Recht auf Aufrechnung mit einer Gegenforderung in vollem Umfang zusteht.

20.4. Pkt 10. (Haftung) gilt mit der Maßgabe, dass SimpleNet für den Schaden an einer Person auch bei bloß leichter Fahrlässigkeit haftet. Weiters haftet SimpleNet auch dann, wenn der Schaden durch einen Dritten, für den SimpleNet einzustehen hat, vorsätzlich

oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Beweislast trifft den Verbrauch nur in den gesetzlich vorgesehen Fällen.

20.5. Die Verzugszinsen betragen für den Verbraucher 5 % p.a.

20.6. Für den Gewährleistungsanspruch des Verbrachers auf Verbesserung nach § 932 ABGB gilt § 8 KSchG.

Stand 07/2021